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Dr.
phil. Peer Heinelt
Roland Müller: Wege zum Ruhm. Militärpsychiatrie
im Zweiten Weltkrieg - das Beispiel Marburg, PapyRossa-Verlag Köln
2001, 431 S. (25,54 Euro)
Roland Müller beschließt seine Arbeit über
die deutsche Militärpsychiatrie im Zweiten Weltkrieg mit folgender
Einschätzung: „Die Militärpsychiatrie, wie sie hier
beschrieben wurde, ist Vergangenheit. Ihre Ausformung gehört
einer anderen Epoche an.“ Heute, so der Autor unter Berufung
auf Karl Heinz Roth, Peter Riedesser und Axel Verderber, orientiere
man sich bei der Bundeswehr eher an „modernen Formen der Panikprävention
und Panikbehandlung“. Deren Grundzüge entwickelten die
Therapeuten des Sanitätsdienstes der Luftwaffe zwischen 1939
und 1945: „So wurde hier schon im Vorfeld versucht, den ‘richtigen’
Mann auf den ‘richtigen’ Platz zu stellen; die Soldaten
wurden chemisch gedopt, irritierte Soldaten wurden soweit wie möglich
in Ruhestellung geführt, es wurde versucht, ihnen mit autogenem
Training, mit Gruppentherapie etc. die Angst zu nehmen oder mit
Hilfe ideologischer Schulung und chemischer Aufputscher die Motivation
zu reaktivieren“ (S. 346). Der Verweis des Autors auf die
spezifischen „Ausformungen“ der deutschen Militärpsychiatrie
in der Ära des Nationalsozialismus allerdings zeigt, daß
sich die materiellen und ideologischen Grundlagen der Disziplin
bis heute nicht verändert haben: Krieg ist eine pathologische
Situation, in der die Brutalität und der Zwangscharakter der
gesellschaftlichen Verhältnisse im Kapitalismus überdeutlich
zu Tage treten. Soldaten, die unbewußt dagegen aufbegehren
und diverse „Kriegsneurosen“ entwickeln, werden von
Militärpsychiatern mit dem Ziel therapiert, ihre Funktionstüchtigkeit
für die kriegerische Produktion wieder herzustellen. Die behandelnden
„Arztsoldaten“ sind dabei nicht ihrem hippokratischen
Eid verpflichtet, sondern der Staatsräson.
Die Selbstverpflichtung der Psychiater auf die Staatsräson
führte im Ersten Weltkrieg zu einem „Bannbruch“
im Bereich der psychiatrischen Behandlungsmethoden (S. 31ff.). Die
Protagonisten der relativ jungen medizinischen Disziplin wollten
ihre Nützlichkeit unter Beweis stellen, indem sie möglichst
viele Kriegsneurotiker in möglichst kurzer Zeit wieder „fronttauglich“
machten. Ihre Vorgehensweise war denkbar einfach: „Die Erinnerung
an den gefürchteten Kriegsdienst sollte vor den aktuellen Erlebnissen
eines höchst unangenehmen Lazarettaufenthaltes verblassen“
(S. 34). Der Patient wurde zum Feind, „Kriegsneurose“
zum Synonym für „Drückebergerei“, „Therapie“
bedeutete schließlich nichts anderes als „medizinisch
verschleierte Folter“, wie Müller in Anlehnung an Roth
formuliert (S. 123). Das Instrumentarium reichte von „Gewaltexerzieren“,
„Dauerbädern“ und „Scheinoperationen“
über gewaltsame Übungen mit schmerzhaften Stromgaben bis
hin zu Isolationshaft. Zu den Behandlungsmethoden zählten außerdem
Zwangsarbeit und Elektroschocks. All ihren Anstrengungen zum Trotz
mußten die Militärpsychiater schließlich mit ansehen,
wie sich einige der als „linke Psychopathen“, sprich
Kriegsgegner, eingestuften Soldaten an der revolutionären Erhebung
von 1918/19 beteiligten: „Die Beteiligung der Kriegsneurotiker
am Revolutionsversuch wurde von den Psychiatern ... nicht nur als
nachträgliche Bestätigung ihrer denunzierenden Diagnostik
und als Rechtfertigung ihrer Behandlungsmethoden im Ersten Weltkrieg
rezipiert, sondern als Schreckensbild bei Versagen zukünftigen
militärpsychiatrischen Handelns“ (S. 44).
Ihre im Ersten Weltkrieg gewonnenen Einsichten konnten
die deutschen Psychiater dann im Zweiten Weltkrieg rücksichtslos
in die Tat umsetzen, wie Müller am Beispiel der Marburger Reservelazarette
III und IV nachweist. Ersteres war der Universitätsnervenklinik
unter Leitung von Ernst Kretschmer zugeordnet, letzteres gehörte
zur Landesheilanstalt und stand unter Leitung von Albrecht Langelüddeke.
In der Universitätsnervenklinik wurde systematisch gefoltert,
wobei ihr Leiter mitunter hinsichtlich der Brutalität seiner
Behandlungsmethoden noch über die Vorgaben von Heeressanitätsinspektion
und NSDAP-Dienststellen hinausging: „Starke faradische Ströme
waren aller Wahrscheinlichkeit nach von Anfang an in der Kriegsneurotikerbehandlung
verboten, sicher aber von Anfang bis Ende des Krieges vom Einverständnis
des Patienten abhängig. Ab Januar 1943 war allein der galvanische
Strom zulässig, aber auch nur dann, wenn ‘einfache Suggestionsverfahren’,
also Verbalsuggestion, Hypnose etc. erfolglos geblieben waren. (...)
Die Behandlung der Kriegsneurotiker in der Marburger Universitätsnervenklinik
fand ... demnach nicht gezwungenermaßen, sondern zweifelsfrei
vorschriftswidrig statt“ (S. 140).
Sowohl Kretschmer als auch sein Kollege Langelüddeke
stellten ihre Tätigkeit aus voller Überzeugung in den
Dienst der „Rassenhygiene“. Allerdings erwies sich die
von ihnen vehement geforderte Zwangssterilisierung psychisch kranker
Soldaten bald als kontraproduktiv: „Die Rassenhygiene war
militärisch störend. Dies war der Grund für die Sterilisationseinstellung
zu Kriegsbeginn. Alle Kräfte sollten gebündelt werden.
Nur in ‘dringenden’ Fällen durfte sterilisiert
werden, die Verfahren wurden eingeschränkt. Von dieser Verfügung
rückte der Staat auch nicht ab, als Psychiater ... darauf drängten.
Im Gegenteil: angesichts der Kriegslage wurde im September 1944
selbst die Antragstellung untersagt“ (S. 256).
Woraus aber resultierte der maßlose Verfolgungseifer
der Marburger „Arztsoldaten“, der sich insbesondere
bei Langelüddeke auch in seiner Funktion als psychiatrischer
Gutachter vor Militärgerichten niederschlug (S. 174 ff.)? Müller
kommt zu folgendem Schluß: „Die militärpsychiatrische
Brutalisierung erklärt sich aus der Geschichte der Psychiatrie
als Fachdisziplin, des Psychiaterstandes und des politischen Konservatismus,
nicht des Nationalsozialismus“ (S. 303). Der Aufstieg der
Psychiatrie zur medizinischen Fachrichtung war untrennbar mit dem
Militär verbunden. Während des Ersten Weltkriegs, der
vom Gros der Psychiater in ihrer Eigenschaft als Bürgerliche
und Deutsch-Nationale lebhaft begrüßt wurde, erfolgte
die Erhebung der Militärpsychiater in den Offiziersstand. Es
kam zum „Bannbruch“ - der Kriegserklärung an die
Patienten. Als diese, zumeist Arbeiter, 1918/19 die Herrschaft der
bürgerlichen Eliten insgesamt in Frage stellten, verwandelte
sich die Verachtung für die als „minderwertig“
und „abartig“ Eingestuften in Haß. Aber nicht
nur der Wunsch nach Rache für das erlittene „Novembertrauma“
ließ die deutschen Psychiater im NS-Staat ihren „Wunschstaat“
erblicken: „Seine Ideologie entsprach dem biologistischen
Weltbild fast aller deutschen Psychiater, ihre Forderungen waren
Parteiprogramm, ihre konservativen politischen Ziele waren die Ziele
des Nationalsozialismus, und er beseitigte alle gesetzlichen Schranken,
die das psychiatrische Handeln bisher einengten, bzw. machte deutlich,
daß Verstöße nicht geahndet würden. Patienten
wurden nun zu freiverfügbaren Versuchskaninchen. Das Projekt
des gesunden Volkskörpers in der nächsten Generation lief
an. Psychiater konnten Patienten bei Bedarf straffrei foltern“
(S. 305).
Die Angehörigen einer Disziplin, deren Reputation
auf dem rigorosen Einsatz der Folter beruht, entwickeln notwendigerweise
einen besonders starken Korpsgeist. Mit diesem hatte Müller
noch in den neunziger Jahren zu kämpfen, als er Patientenakten,
auf deren Auswertung seine Arbeit maßgeblich basiert, in der
Marburger Universitätsnervenklinik einsehen wollte. Erst eine
unmißverständliche Klagedrohung konnte die Klinikleitung
dazu bewegen, ihrer Informationspflicht schließlich doch noch
nachzukommen (S. 329 ff.). Somit liegt jetzt eine „exemplarische
Schilderung konkreten militärpsychiatrischen Handelns auf der
bisher unerforschten Ebene eines Reservelazaretts“ vor, die
Einblick in die Struktur der Militärpsychiatrie im Zweiten
Weltkrieg gibt und allein dadurch weit über eine „lokalhistorische
Briefmarkensammlung“ (S. 13) hinausweist.
Veröffentlicht in: Utopie Kreativ, Nr.
161, 2004, S. 281ff.
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- Stand: Dezember 2004 |
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